Die Satzung ist das Grundgesetz jeden Vereins. Sie wird von der Mitgliederversammlung beschlossen und regelt die wichtigen Organe des Vereins und deren Rechte und Pflichten. Sie ist dem Registergericht zur Genehmigung vorzulegen und unterliegt der Aufsicht des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG Selbsthilfe).
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Beitrags- und Kostenordnung 2021*
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Vereinsregister-Auszug vom 07.05.2018 *
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